Jetzt, nach der Neugründung der Gemeinde Essen-Mitte, ernannte Vorsteher Priester Michael Sokoll ehrenamtliche Helfer für einen geistlichen Dienst in der Gemeinde.
In den Gottesdiensten am 02. und 16. April 2023 vollzog der Gemeindevorsteher die Ernennung der Lehrkräfte für die Vorsonntags- und Sonntagsschule, sowie zur Jugendbetreuerin.
Dank für das Geleistete
Zuvor drückte der Seelsorger der Glaubensschwester Iris, die in der ehemaligen Gemeinde Rüttenscheid in der Sonntagsschule tätig war und Bruder Benjamin, welcher in der nun geschlossenen Gemeinde Frohnhausen in der Vorsonntagsschule aktiv war, seinen herzlichsten Dank für das jahrelange Engagement aus.
Die musikalische Glaubensschwester wird in Essen-Mitte weiterhin für den Kinderchor zuständig sein.
Kirchliche Unterrichte
Als Lehrkräfte für die Sonntagsschule ernannte Priester Sokoll die Gemeindemitglieder Conny, Anja, Nicole, Silke, Rahel und Peter.
Für den geistlichen Dienst in der Vorsonntagsschule ernannte Vorsteher Sokoll die Glaubensschwestern Sonja, Katja und Jenny. An der Vorsonntagsschule nehmen Kinder vom vollendeten vierten Lebensjahr an bis zur Einschulung teil. Sie findet, ebenso wie die Sonntagsschule, parallel zum Sonntagsgottesdienst statt.
Persönliche Ansprechpartnerin
Für eine besondere Altersgruppe der Gemeinde wurde die junge Glaubensschwester Steffi ernannt. Sie wird nun als Jugendbetreuerin für die jungen Christen seelsorgerisch aktiv sein. Die Jugendlichen der Gemeinde - vom vierzehnten bis etwa zum dreißigsten Lebensjahr - haben eine Fülle von Herausforderungen im Leben zu meistern. Dabei brauchen sie eine verständnisvolle Begleiterin und gute Mentorin.
Durchführung der Ernennungen
Die Ernennung erfolgt grundsätzlich durch denjenigen, der für den Wirkungsbereich der zu Ernennenden zuständig ist, also meist durch den Bezirks- oder Gemeindevorsteher. Sie erfolgt in der gleichen Weise, wie sie bei Amtsträgern vorgenommen wird.
Für Westdeutschland hat die Apostelversammlung beschlossen, die Ernennungen im Gottesdienst durchzuführen - nach der Feier des Heiligen Abendmahls und nach anderen Handlungen. Bei Kinder- oder Jugendbeauftragten auf Bezirksebene sollte die Handlung im Jugend- oder Kindergottesdienst durchgeführt werden.